Es gehört zu den Themen, die man verständlicherweise gern aufschiebt: die eigene Bestattung und die Frage, wer sie einmal bezahlt. Genau diese Verschiebung wird jedoch für viele Familien zum Problem, wenn der Ernstfall eintritt. Innerhalb weniger Tage müssen Angehörige organisieren, entscheiden und Rechnungen begleichen, oft ohne zu wissen, welche Kosten auf sie zukommen und woher das Geld dafür stammen soll.
Dieser Beitrag ordnet ein, womit Hinterbliebene rechnen müssen, warum eine frühere gesetzliche Leistung heute wegfällt und welche Möglichkeiten der privaten Vorsorge bestehen. Er ersetzt keine Beratung, sondern soll eine Orientierung geben, bevor man sich mit Anbietern oder Beratungsstellen in Verbindung setzt.
Warum das Thema gerade jetzt an Bedeutung gewinnt
Zwei Entwicklungen treffen aufeinander. Zum einen sind die Kosten rund um eine Bestattung in den vergangenen Jahren gestiegen, unter anderem durch höhere Friedhofsgebühren sowie gestiegene Energie- und Personalkosten.1 Zum anderen ist die frühere Absicherung durch die gesetzliche Krankenkasse entfallen, sodass die Kostenfrage heute stärker als noch vor zwei Jahrzehnten bei den Angehörigen liegt.
Wie hoch die Summe im Einzelfall ausfällt, hängt stark von der Region, der Bestattungsart und den gewünschten Zusatzleistungen ab. Neben den reinen Bestatterleistungen kommen häufig Friedhofsgebühren, Grabnutzung, Trauerfeier, Grabstein und die spätere Grabpflege hinzu. In umfangreicheren Fällen kann sich die Gesamtsumme deutlich erhöhen.
Womit Hinterbliebene tatsächlich rechnen müssen
Die einzelnen Posten ergeben in der Summe schnell einen vierstelligen, in vielen Fällen fünfstelligen Betrag. Anders als bei planbaren Ausgaben wird dieser Betrag meist kurzfristig fällig, während gleichzeitig organisatorische und emotionale Belastung zusammenkommen. Genau diese Gleichzeitigkeit macht die Kostenfrage für viele Angehörige schwierig.
- Gesetzliches Sterbegeld
- Eine frühere Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die zum 1. Januar 2004 abgeschafft wurde und heute nicht mehr existiert.
- Bestattungspflicht
- Die landesrechtlich geregelte Pflicht bestimmter naher Angehöriger, für die Bestattung zu sorgen. Sie ist je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet.
- Sterbegeldversicherung
- Eine private Vorsorge, bei der gegen einen monatlichen Beitrag im Todesfall eine zuvor vereinbarte Summe ausgezahlt wird.
Vor einer Entscheidung ist es sinnvoll, vorhandene Unterlagen, bestehende Versicherungen und den eigenen finanziellen Spielraum in Ruhe zu sichten.
Wer zahlt, wenn nichts geregelt ist?
Wer die Bestattungskosten tragen muss, hängt vom Einzelfall ab. Häufig sind zunächst Erbinnen und Erben verantwortlich; je nach Bundesland können auch bestattungspflichtige Angehörige herangezogen werden. Reicht der Nachlass nicht aus, kann daraus für Angehörige eine finanzielle Belastung entstehen.
Vielfach besteht die Annahme, in solchen Fällen springe automatisch das Sozialamt ein. Tatsächlich ist eine Übernahme nach §74 SGB XII nachrangig: Sie kommt erst in Betracht, wenn Nachlass, Ersparnisse und die Leistungsfähigkeit der Verpflichteten geprüft und nicht ausreichend sind.2
Sozialamt greift nur nachrangig
Eine Kostenübernahme durch die Sozialhilfe ist an Voraussetzungen gebunden und erfolgt in der Regel erst, nachdem eigenes Vermögen oder der Nachlass geprüft wurde. Sie ist daher keine verlässliche Planungsgrundlage, sondern ein nachgelagertes Auffangnetz für Härtefälle.
Warum das gesetzliche Sterbegeld heute fehlt
Bis 2004 zahlte die gesetzliche Krankenkasse den Hinterbliebenen ein sogenanntes Sterbegeld, das die damals noch niedrigeren Bestattungskosten spürbar abfederte.3 Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde diese Leistung zum 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen.4
Seither ist eine Lücke entstanden: Die Kosten sind gestiegen, das frühere Auffangnetz existiert nicht mehr. Wer diese Lücke schließen möchte, ist auf eigene Rücklagen oder eine private Vorsorge angewiesen.
| Aspekt | Ohne Vorsorge | Mit privater Vorsorge |
|---|---|---|
| Kostenträger | Angehörige bzw. Nachlass | Versicherungsleistung, je nach Tarif |
| Zeitpunkt der Mittel | oft kurzfristig fällig | Auszahlung im Leistungsfall |
| Gesundheitsprüfung | nicht relevant | je nach Tarif häufig ohne |
| Verwendung der Summe | nicht anwendbar | gemäß Tarifbedingungen frei |
Die eigentliche Frage ist nicht, ob eine Bestattung teuer ist, sondern wer die Kosten trägt, wenn zu Lebzeiten nichts geregelt wurde.
Redaktion Pricing NewsWie sich Angehörige gezielt entlasten lassen
Eine private Sterbegeldvorsorge ist eine Möglichkeit, die Familie im Ernstfall finanziell zu entlasten. Gegen einen monatlichen Beitrag wird im Todesfall eine vereinbarte Summe ausgezahlt, die je nach Tarifbedingungen frei verwendet werden kann, etwa für Bestatterleistungen, Friedhofsgebühren oder den Grabstein.5
Die Höhe des Beitrags richtet sich unter anderem nach dem Eintrittsalter und der gewünschten Auszahlungssumme. Wer früher beginnt, sichert sich häufig einen günstigeren Beitrag. Je nach gewähltem Tarif ist zudem oft keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Wie bei jeder Versicherung gilt: Maßgeblich sind die konkreten Tarifbedingungen des jeweiligen Anbieters, die man vor Abschluss in Ruhe prüfen sollte.
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Werbliche Veröffentlichung der Fondamenta S.r.l.. Die beschriebenen Leistungen richten sich nach den Tarifen des jeweiligen Anbieters und können variieren.
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Verbraucherpreisindex für Bestattungs- und sonstige Dienstleistungen, destatis.de
- §74 SGB XII: Bestattungskosten als Leistung der Sozialhilfe, gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium für Gesundheit: Hinweise zur gesetzlichen Krankenversicherung, bundesgesundheitsministerium.de
- Verbraucherzentrale: Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht, verbraucherzentrale.de
- ERGO: Produktinformationen zur Sterbegeldversicherung, ergo.de